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FFG Umwelttechnik GmbH & Co. KG

Beratung und Consulting, Lokales Unternehmen, Saug..., Spülfahrzeuge, Fachbereichen des Unternehmens, Kanalreinigungsfahrzeuge, Gefahrgutausstattung
Adresse / Anfahrt
Mads-Clausen-Straße 7
24939 Flensburg
1x Adresse:

Postfach 1555
24905 Flensburg


Kontakt
15 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 15 Mitarbeiter
Gründung 2013
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-12-19:
HRA 9101 FL: FFG Umwelttechnik GmbH & Co. KG, Flensburg, Mads-Clausen-Straße 7, 24939 Flensburg (Zweck der Gesellschaft ist die Entwicklung, Herstellung und Instandsetzung von Fahrzeugen, Maschinen und Anlagen aller Art sowie der An- und Verkauf von Kfz-Teilen, die Montage und der Verkauf von Spezialfahrzeugen und deren Reparatur. Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art tätigen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen; sie ist auch berechtigt, sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand zu beteiligen.). Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft jeweils einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. FFG Umwelttechnik Verwaltungs GmbH, Flensburg (Amtsgericht Flensburg, HRB 7237 FL); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der für sich sowie ihre Geschäftsführer geltenden Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Kommanditgesellschaft.

2017-06-08:
Die Gesellschaft hat als übernehmende Rechtsträgerin auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.05.2017 und der Zustimmungserklärungen vom selben Tage einen Teil aus dem Vermögen der FFG Flensburger Fahrzeugbau Gesellschaft mbH (Amtsgericht Flensburg, HRB 2667 FL, übertragende Rechtstägerin), nämlich die Sparte Umwelttechnik gemäß den in dem Ausgliederungsvertrag enthaltenen näheren Bestimmungen, übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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