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FG Germany Holding GmbH

Unternehmensberatung, Versicherungskaufleute, Vorgangsnmummer..., Ideenschmiede, Geschäftsidee, Vorname Nachname, CEFIMA, Finanzprofi, ECOSHARK, Drag-and-Drop-Gild, Internen
Adresse / Anfahrt
Josefstraße 22
36088 Hünfeld
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-05-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.05.2021. Geschäftsanschrift: Josefstraße 22, 36088 Hünfeld. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, Gründung und Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland sowie die Unternehmensentwicklung/-beratung sowie Erbringung zentraler Dienste. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen - insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin -, sowie andere Unternhemen zu gründen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Fioretto, Filippo, Hünfeld, *16.05.1986, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-07-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Fioretto GmbH & Co. KG und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Neues Stammkapital: 50.100,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Fioretto GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Hünfeld verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im Übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 25.06.2021 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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