Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

FIBER - TECH Construction GmbH

Litfaßsäulen, Unternehmensleitlinien, Managementsystem..., Auslieferungslager, Weiterveräußerung, Nachfrist
Adresse / Anfahrt
Tuchschererstraße 10
09116 Chemnitz
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2017-12-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2017 hat die Änderung des § 2 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Entwicklung, Projektierung, Herstellung, Handel, Beratung, Schulung und Ausbildung im Bereich Faserverbundstoffe; Oberflächenbearbeitung und -veredlung von Teilen aller Art; Entwicklung, Projektierung, Herstellung, Handel, Beratung, Schulung und Ausbildung im Bereich Metall- und Maschinenbau; Vermietung und Verpachtung.

2018-07-25:
Bestellt: Geschäftsführer: Pfalz, Franziska, Chemnitz, *26.08.1982, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-30:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Pfalz, Matthias, Chemnitz, *21.07.1954.

2020-06-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2020 hat die Änderung des § 2 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Entwicklung, Projektierung, Herstellung, Handel, Beratung, Service, Schulung und Ausbildung im Bereich Faserverbundstoffe, Kunststoffverarbeitung und Baustoffe; Oberflächenbearbeitung und -veredlung von Teilen aller Art; Entwicklung, Projektierung, Herstellung, Handel, Beratung, Schulung und Ausbildung im Bereich Metall- und Maschinenbau; Umwelttechnik und -technologie im Bau und bei der Erschließung und Nutzung natürlicher Ressourcen, Recycling, Umweltschutz und Qualitätsmanagement; Technologietransfer; Montage von Baugruppen und Anlagen aus Kunststoffen; Vermietung und Verpachtung. Die FIBER-TECH Products GmbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 13642) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.