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FS Elektrofachmarkt Lüdinghausen GmbH

Letzter Monat Bestätigter, Monat Bestätigter, Monat Bestätigter Kauf..., Bestätigter Kauf, Artikelzustände, USB-C
Adresse / Anfahrt
Ascheberger Straße 30
59348 Lüdinghausen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2010-07-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Frank Schipper, Gelsenkirchen-Buer, geb. am 21.07.1959 unter der Firma MEGA COMPANY Lüdinghausen Frank Schipper e.K. in Lüdinghausen (Amtsgericht Coesfeld HRA 4483) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.06.2010. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Geschäftsanschrift: Ascheberger Straße 30, 59348 Lüdinghausen. Gegenstand: Der Handel mit Elektrogeräten aller Art einschließlich Computern und Computer-Zubehör. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertrtungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schipper, Frank, Gelsenkirchen, *21.07.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2010-09-03:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 01.07.2010 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.