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FWS Fuhrbetrieb Wolfgang Sperlich GmbH & Co. KG

Fuhrunternehmen
Adresse / Anfahrt
Malkwitzer Weg 27
04774 Dahlen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-09-27:
FWS Fuhrbetrieb Wolfgang Sperlich GmbH & Co. KG, Dahlen (Malkwitzer Weg 27, 04774 Dahlen, Gütertransportleistung und der Handel mit Baustoffen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Sperlich Verwaltungs GmbH, Dahlen (Amtsgericht Leipzig HRB 23506).

2008-07-03:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 25.09.2007 mit Ergänzung vom 06.06.2008 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.03.2008 das Vermögen als Ganzes von der Fuhrbetrieb Wolfgang Sperlich e.K. mit dem Sitz in Dahlen (Amtsgericht Leipzig HRA 15334) übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2008-08-07:
Die Ausgliederung wurde am 30.07.2008 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 130 Abs. 2 UmwG.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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