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Fachverband Tankstellen- Gewerbe (FTG) e.V.

Mineralölgesellschaften, Rahmenverträge, REFA-Studie..., Tankstellenpächter, ZTG, Schalte, S-Bahn-Linie, Konrad-Adenauer-Platz, Personalkosten
Adresse / Anfahrt
Rathausstraße 3
53225 Bonn
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2009-03-17:
Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 04.12.2009 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.12.2008 mit dem Fachverband Tankstellengewerbe Niedersachsen-Bremen e.V. mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn VR 8949) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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