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Fahrschule Sander GmbH

Fahrschule, Beispiel Echtzeitgebote, Reihe von Werbeprodukten..., Werbetreibender, Building Gordon, Besucher durch Verhinderung
Adresse / Anfahrt
Harsefelder Straße 14
21680 Stade
8x Adresse:

Hauptstraße 9
21279 Hollenstedt


Harburger Straße 83
21680 Stade


Bleiche 5
21640 Horneburg


Eißendorfer Straße 187
21073 Hamburg


Obstmarschenweg 314
21683 Stade


Mühlenstraße 2f
21629 Neu Wulmstorf


Bahnhofstraße 24
21629 Neu Wulmstorf


Felix-Wankel-Straße 34
21614 Buxtehude


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-08-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.05.2021 mit Änderung vom 28.05.2021. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 24, 21629 Neu Wulmstorf. Gegenstand: Der Betrieb einer Fahrschule nebst allen damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten aller Art, soweit diese nicht einer besonderen Erlaubnis bedürfen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Sander, Malte, Neu Wulmstorf, *12.07.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Sander Malte, Neu Wulmstorf, *12.07.1978 unter der Firma Fahrschule Sander e.K. in Neu Wumlstorf betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 03.05.2021 mit Änderung vom 28.05.2021. Die Ausgliederung ist mit der heutigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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