2008-02-01: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.01.2008. Gegenstand: Die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern, vorwiegend in Bereich der handwerklichen und kaufmännischen Berufe für Arbeiten im handwerklichen und industriellen Bereich. Weiter Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Aufträgen aus dem Bereich der Arbeitnehmerüberlassung an andere Betriebe der Arbeitnehmerüberlassung die im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung sind sowie die Personalvermittlung und die IT-Beratung. Die Gesellschaft kann alle mit dem Gegenstand ihres Unternehmens im unmitttelbaren oder mittelbaren Zusammenhang stehende Geschäfte betreiben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Bestellt als Geschäftsführer: Sagert, Eike, Dettenheim, *31.07.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-03-25: Änderung der Geschäftsanschrift: Amalienstr. 25, 76133 Karlsruhe.
2012-03-30: Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: 75172 Pforzheim, Geschäftsanschrift: Leopoldstraße 6, 75172 Pforzheim.
2017-02-07: Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: Fairjob Personalmanagement GmbH Karlsruhe.
2017-07-11: Aufgehoben als Zweigniederlassung: 75172 Pforzheim, Geschäftsanschrift: Leopoldstraße 6, 75172 Pforzheim. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 23.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.06.2017 einen Teil ihres Vermögens auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Fairjob Personalmanagement GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 726381) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.