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FarmSaat® AG

Landwirtschaftliche Dienstleistungen, Regionenleiter, Versuchsergebnisse..., Öko-Saatgut, Maissaatgut, Anbauempfehlungen, Auftragsmanagement, Sortenentwicklung, Zaaizaad
Adresse / Anfahrt
Rott 3
48351 Everswinkel
1x Adresse:

Westerweg 15
24997 Wanderup


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25 Ansprechpartner/Personen
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mind. 25 Mitarbeiter
Formell
17x HR-Bekanntmachungen:

2007-07-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.06.2007. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens sind Produktion und Vertrieb von Saatgut und landwirtschaftlichen Bedarfsartikeln. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wolke, Swen, Everswinkel, *18.10.1963, einzelvertretungsberechtigt.

2010-02-24:
Nach Änderung nunmehr Geschäftsanschrift: Boschweg 47, 48351 Everswinkel.

2011-05-18:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 12.01.2011. FarmSaat® Aktiengesellschaft. Geschäftsanschrift: Boschweg 47, 48351 Everswinkel. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bestellt als Vorstand: Wolke, Swen, Everswinkel, *18.10.1963. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung gem. Umwandlungsvertrag vom 12. Januar 2011 aus der FarmSaat Gesellschaft zur Sortenentwicklung mbH. Dem Registergericht ist #DV.Entwurf(Text="Bitte wählen Sie bzgl. der eingereichten Unterlagen aus!",Eingabe="der Entwurf eines Verschmelzungsplanes"|"Entwurf eines Verschmelzungsplanes","ein Verschmelzungsplan"|"Verschmelzungsplan") über die geplante Verschmelzung der #DV.RechtsformÜTR(Text="Bitte geben Sie die Rechtsform und das Rechtsgebiet des übertragenden Rechtsträgers an! z.B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht") unter Firma #DV.ÜTR(Text="Bitte Firma des übertragenden Rechtsträgers eingeben!") mit Sitz in #DV.SitzÜTR(Text="Bitte Sitz des übertragenden Rechtsträgers eingeben!") (#DV.RegisterstelleÜTR(Text="Bitte geben Sie die Registerstelle des übertragenden Rechtsträgers an!")) mit der #DV.RechtsformÜNR(Text="Bitte geben Sie die Rechtsform und das Rechtsgebiet des übernehmenden Rechtsträgers an! z.B. beslotene vernootschaap nach niederländischem Recht") unter Firma #DV.ÜNR(Text="Bitte Firma des übernehmenden Rechtsträgers eingeben!") mit Sitz in #DV.SitzÜNR(Text="Bitte Sitz des übernehmenden Rechtsträgers eingeben!") (#DV.RegisterstelleÜNR(Text="Bitte geben Sie die Registerstelle des übernehmenden Rechtsträgers an!")) eingereicht worden. #DV.Modalitäten(Text="Bitte geben Sie die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter ein!"). Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei #DV.Auskunft(Text="Bitte geben Sie an wo die Modalitäten kostenlos eingeholt werden können?").Dem Registergericht ist #DV.Entwurf(Text="Bitte wählen Sie bzgl. der eingereichten Unterlagen aus!",Eingabe="der Entwurf eines Vertrages"|"Entwurf eines Vertrages","ein Vertrag"|"Vertrag") über die geplante #DV.Vertrag(Text="Bitte wählen Sie bzgl. des Vertragesgegenstandes aus!",Eingabe="Verschmelzung der #DV.ÜTR(Text="Bitte Firma des übertragenden Rechtsträgers eingeben!") mit der #DV.ÜNR(Text="Bitte Firma des übernehmenden Rechtsträgers eingeben!")"|"Verschmelzung","Aufspaltung der #DV.ÜTR(Text="Bitte Firma des übertragenden Rechtsträgers eingeben!") auf die #DV.ÜNR(Text="Bitte Firma des übernehmenden Rechtsträgers eingeben!")"|"Aufspaltung","Abspaltung von Vermögensteilen der #DV.ÜTR(Text="Bitte Firma des übertragenden Rechtsträgers eingeben!") auf die #DV.ÜNR(Text="Bitte Firma des übernehmenden Rechtsträgers eingeben!")"|"Abspaltung","Ausgliederung von Vermögensteilen der #DV.ÜTR(Text="Bitte Firma des übertragenden Rechtsträgers eingeben!") auf die #DV.ÜNR(Text="Bitte Firma des übernehmenden Rechtsträgers eingeben!")"|"Ausgliederung","Übertragung von Vermögensteilen der #DV.ÜTR(Text="Bitte Firma des übertragenden Rechtsträgers eingeben!") auf die #DV.ÜNR(Text="Bitte Firma des übernehmenden Rechtsträgers eingeben!")"|"Vermögensübertragung")#DV.HV(Text="Bitte wählen Sie für einen evtl. Termin der Hauptversammlung aus!",Eingabe=", dem die für den #DV.Datum(Text="Datum der vorgesehenen Hauptversammlung") vorgesehene Hauptversammlung zustimmen soll, "|"Termin für Hauptversammlung vorgesehen für den ..."," "|"ohne Termin für die Hauptversammlung")eingereicht worden.Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf #DV.Fr(Text="Bitte wählen Sie aus!",Eingabe="einen Monat","zwei Monate","drei Monate","#insert(Text="Freitext")"|"freier Text") festgesetzt. #DV.vollstRMB(Text="Bitte wählen Sie aus, ob auch eine vollständige Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht werden soll!",Eingabe=" Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem #Re.Name, #Re.Strasse, #Re.PLZZustell #Re.OrtZustell schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem #Re.Name eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden."|"mit vollständiger Rechtsmittelbelehrung"," "|"ohne vollständige Rechtsmittelbelehrung")Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach §§ 31 Abs. 2, 6 HGB, § 393 FamFG zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf #DV.Fr(Text="Bitte wählen Sie aus!",Eingabe="einen Monat","zwei Monate","drei Monate","#insert(Text="Freitext")"|"freier Text") festgesetzt. #DV.vollstRMB(Text="Bitte wählen Sie aus, ob auch eine vollständige Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht werden soll!",Eingabe=" Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem #Re.Name, #Re.Strasse, #Re.PLZZustell #Re.OrtZustell schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem #Re.Name eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden."|"mit vollständiger Rechtsmittelbelehrung"," "|"ohne vollständige Rechtsmittelbelehrung")Das Registergericht beabsichtigt, die im Genossenschaftsregister eingetragene Genossenschaft gemäß #DV.FamFG(Text="Wählen Sie aus, ob altes Recht nach dem FGG oder neues Recht nach dem FamFG anzuwenden ist!",Eingabe="§ 141 a Absatz 1 FGG "|"altes Recht nach dem FGG","§ 394 Absatz 1 FamFG "|"neues Rechts nach dem FamFG") wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf #DV.Fr(Text="Bitte wählen Sie aus!",Eingabe="einen Monat","zwei Monate","drei Monate","#insert(Text="Freitext")"|"freier Text") festgesetzt. #DV.vollstRMB(Text="Bitte wählen Sie aus, ob auch eine vollständige Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht werden soll!",Eingabe=" Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem #Re.Name, #Re.Strasse, #Re.PLZZustell #Re.OrtZustell schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem #Re.Name eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden."|"mit vollständiger Rechtsmittelbelehrung"," "|"ohne vollständige Rechtsmittelbelehrung")Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß #DV.FamFG(Text="Wählen Sie aus, ob altes Recht nach dem FGG oder neues Recht nach dem FamFG anzuwenden ist!",Eingabe="§ 141 a Absatz 1 FGG "|"altes Recht nach dem FGG","§ 394 Absatz 1 FamFG "|"neues Rechts nach dem FamFG") wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf #DV.Fr(Text="Bitte wählen Sie aus!",Eingabe="einen Monat","zwei Monate","drei Monate","#insert(Text="Freitext")"|"freier Text") festgesetzt. #DV.vollstRMB(Text="Bitte wählen Sie aus, ob auch eine vollständige Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht werden soll!",Eingabe=" Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem #Re.Name, #Re.Strasse, #Re.PLZZustell #Re.OrtZustell schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem #Re.Name eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden."|"mit vollständiger Rechtsmittelbelehrung"," "|"ohne vollständige Rechtsmittelbelehrung")Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß #DV.FamFG(Text="Wählen Sie aus, ob altes Recht nach dem FGG oder neues Recht nach dem FamFG anzuwenden ist!",Eingabe="§ 141 a Absatz 1 FGG "|"altes Recht nach dem FGG","§ 394 Absatz 1 FamFG "|"neues Rechts nach dem FamFG") wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf #DV.Fr(Text="Bitte wählen Sie aus!",Eingabe="einen Monat","zwei Monate","drei Monate","#insert(Text="Freitext")"|"freier Text") festgesetzt. #DV.vollstRMB(Text="Bitte wählen Sie aus, ob auch eine vollständige Rechtsmittelbelehrung veröffentlicht werden soll!",Eingabe=" Rechtsbehelfsbelehrung Der Widerspruch ist bei dem #Re.Name, #Re.Strasse, #Re.PLZZustell #Re.OrtZustell schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist nach der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung bei dem #Re.Name eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe der Verfügung, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass der Verfügung. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden."|"mit vollständiger Rechtsmittelbelehrung"," "|"ohne vollständige Rechtsmittelbelehrung")Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat Gläubigern, deren Forderungen vor dieser Bekanntmachung begründet worden sind, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie sich binnen sechs Monaten zu diesem Zweck melden.Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.Den Gläubigern der an der #DV.UmF(Text="Bitte wählen Sie die zutreffende Art nach UmwG aus!",Eingabe="Verschmelzung","Aufspaltung","Abspaltung","Ausgliederung","Vermögensübertragung","formwechselnden Umwandlung") beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der #DV.UmF in das Register des Sitzes #DV.RTr(Text="Bitte wählen Sie aus, ob ein oder mehrere andere Rechtsträger betroffen sind!",Eingabe="desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger","derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger") sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die #DV.UmF die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt zur #DV.Zweck(Text="Bitte geben Sie den Zweck der bedingten Kapitalerhöhung ein!"). #DV.Bezugsber(Text="Bitte geben Sie den Kreis der Bezugsberechtigten und den Ausgabebetrag oder die Grundlagen, nach denen dieser Betrag errechnet wird, ein!").

2011-05-27:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 12.01.2011. FarmSaat® Aktiengesellschaft. Geschäftsanschrift: Boschweg 47, 48351 Everswinkel. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bestellt als Vorstand: Wolke, Swen, Everswinkel, *18.10.1963. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung gem. Umwandlungsvertrag vom 12. Januar 2011 aus der FarmSaat Gesellschaft zur Sortenentwicklung mbH.

2011-06-06:
Die Hauptversammlung vom 12.01.2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 30.06.2015 durch Ausgabe neuer, auf den Namen laufender Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gem. § 139 AktG gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 250.000,00 EURO auf höchstens 750.000,00 EURO zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2011).

2013-06-27:
Die Hauptversammlung vom 19.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Einziehung von Aktien) beschlossen.

2013-12-11:
Nach Änderung der Geschäftsanschrift: Rott 3, 48351 Everswinkel.

2014-06-04:
Einzelprokura: Riedel, Andreas, Stuhr, *13.03.1969.

2016-12-14:
Einzelprokura: Iordanidis, Alexandros, Münster, *15.04.1981.

2018-09-18:
Die Hauptversammlung vom 07.05.2018 hat die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 500.000,00 sowie die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Das Grundkapital beträgt nunmehr: 1.000.000,00 EUR.

2018-10-09:
Die Hauptversammlung vom 07.05.2018 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 212.500.000,00 EUR auf 1.212.500,00 EUR sowie die Schaffung eines genehmigten Kapitals beschlossen. Des Weiteren hat sie die Änderung der Satzung in § 4 , § 7 (Hauptversammlung) und § 8 (Jahresabschluss) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 200.000,00 EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 02.10.2018 die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 beschlossen. Das Grundkaital beträgt nunmehr: 1.200.000,00 EUR. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.05.2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zum 30.06.2022 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gem. § 139 AktG gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt 250.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I).

2019-05-29:
Der Vorstand hat am 17.12.2018 unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu 245.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 490 neuen, auf den Namen lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gem. § 139 AktG zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 171.500,00 EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 05.04.2019 die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 beschlossen. Das Grundkapital beträgt nunmehr: 1.371.500,00 EUR. Das genehmigte Kapital 2018/I beträgt nach teilweiser Ausnutzung noch 78.500,00 EUR.

2019-12-18:
In Berichtigung der Eintragung vom 9.10.2018, Spalte 6a eingetragen: Die Hauptversammlung vom 07.05.2018 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 212.500,00 EUR auf 1.212.500,00 EUR sowie die Schaffung eines genehmigten Kapitals beschlossen. Des Weiteren hat sie die Änderung der Satzung in § 4 , § 7 (Hauptversammlung) und § 8 (Jahresabschluss) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 200.000,00 EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 02.10.2018 die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

2019-12-23:
Einzelprokura: Kühlmann, Matthias, Sendenhorst, *15.03.1987.

2020-10-05:
Einzelprokura: Dr. Schulte in den Bäumen, Marcus, Münster, *18.10.1976.

2021-11-19:
Die Hauptversammlung vom 09.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 4 , § 5 (Vorstand), § 7 (Hauptversammlung), § 8 (Jahresabschluss und Gewinnverwendung), § 9 (Einziehung von Aktien) und § 11 (Wettbewerbsverbot) beschlossen.

2022-06-23:
Der Vorstand hat am 13.01.2022 unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung beschlossen, das Grundkapital gegen Bareinlagen um 78.500,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 157 neuen, auf den Namen lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gemäß § 139 AktG zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 78.000,00 EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 01.04.2022 die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 beschlossen. Das Grundkapital beträgt nunmehr 1.449.500,00 EUR. Das genehmigte Kapital 2018/I beträgt noch 500,00 Euro.

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