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Feil Automation GmbH

Datenverarbeitung, Spulenwagen, Wickelgeschwindigkeit..., Entwicklungszeit, Machbare, Spule, Clicken, Musterstreifen, Querverkleben, Etikettieren, Benutzererlebnis
Adresse / Anfahrt
Schlattstraße 59
75443 Ötisheim
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-02-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.11.2010. Geschäftsanschrift: Am Wolfsbaum 4, 75245 Neulingen. Gegenstand: Die Entwicklung und der Vertrieb von technischen Produkten, insbesondere im Bereich der Mechatronik und der Elektronik sowie die Erbringung von Engineering-Leistungen, insbesondere im Bereich der Konstruktion und des Service für den Maschinenbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Feil, Thomas, Neulingen, *12.04.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-04-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.03.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Firma geändert; nun: Feil Automation GmbH. Sitz verlegt; nun: Ötisheim. Neue Geschäftsanschrift: Schlattstraße 59, 75443 Ötisheim.

2020-12-10:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.10.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.10.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ITS GmbH", Ötisheim (Amtsgericht Mannheim HRB 704966) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.