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Feine Heimat GmbH

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Adresse / Anfahrt
St. Martin Straße 40
77767 Appenweier
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-08-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2014. Geschäftsanschrift: St. Martin-Straße 40, 77767 Appenweier. Gegenstand: Die Konzeption und der Betrieb von E-Commerce-Plattformen (Online-Shops), Multimarket-Plattformen, Marktplätzen und Shopping-Communitys sowie Ladengeschäften, Konzept-, und Flagship-Stores; Konzeption, Entwicklung, Produktion, und Vertrieb von eigenen Produkten und Waren; Konzeption, Entwicklung und Betrieb von Gastgewerben im speziellen Systemgastronomie ( auch als Franchise-Model) sowie Beherbergung, Kur & Wellness. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Duffner, Susanne, geb. Leon, Appenweier, *17.05.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-08-25:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Masecori GmbH", Appenweier (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 703627) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.