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Ferienhausvermietung Eifel & See GmbH & Co. KG

Ferienhausvermietung, Hofgarten
Adresse / Anfahrt
Hubertusstraße 1
56745 Rieden
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-08-22:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hubertusstraße 1, 56745 Rieden. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Stefan Nass GmbH, Rieden (Amtsgericht Koblenz HRB 26922).

2019-10-07:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2019 Teile des Vermögens der Facility Management Stefan Nass e.K. mit Sitz in Rieden (Amtsgericht Koblenz, HRA 22225) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.08.2019 Teile des Vermögens der Eifel & See Ferienhausvermietung e.K. mit Sitz in Rieden (Amtsgericht Koblenz HRA 22234) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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