2007-05-11: Feuerbestattungen Weser-Ems GmbH & Co. KG, Bad Zwischenahn (Elmendorfer Strasse 10, 26160 Bad Zwischenahn, Der Betrieb einer Feuerbestattungsanlage, sowie die Sicherstellung von kostengünstigen und umweltfreundlichen Feuerbestattungen.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Feuerbestattungen Weser-Ems Verwaltungsgesellschaft mbH, Bad Zwischenahn (Amsgericht Oldenburg HRB 201172).
2007-12-07: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2007 mit der Feuerbestattungen Wilhelmshaven-Friesland r. V. mit Sitz in Bad Zwischenahn (AG Oldenburg, HRA 200377) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.