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Fifty Factors GmbH

R.E.N.E.W, Verhandlungssicher, Grundkenntnisse..., APAC, Typische, Universities, Geschäftserfolg, Beratungsvertrag, Erfolgseigenschaften, Geheimhaltungsvereinbarung
Adresse / Anfahrt
Beim Dorf 47
40547 Düsseldorf
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2x HR-Bekanntmachungen:

2017-01-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2016. Geschäftsanschrift: Beim Dorf 47, 40547 Düsseldorf. Gegenstand: Beratungsleistungen zur Effizienzsteigerung kleiner und mittelständischer Unternehmen, die Entwicklung und Verwaltung von Projekten im Bereich Erneuerbare Energien und Immobilien, sowie der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Wagner, Georg, Düsseldorf, *29.09.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-12-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Wagner Nachhaltige Projektierungs- & Betreiber Gesellschaft mbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 67879) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.