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Fitness-Park Waldkirch GmbH

Nagelstudio, Fitnessstudio/Fitnesscenter, Kurspläne Öffnungszeiten..., Gesundheitszentrum, Solarium, HANSEFIT, InBody, Stoffwechseltest, Anamnese deines Lebensstils, Gesunde Ernährungspläne, Lebensmittelliste, Lifestyletagebuch
Adresse / Anfahrt
Mauermattenstraße 26
79183 Waldkirch
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-04-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2021. Geschäftsanschrift: Mauermattenstraße 26, 79183 Waldkirch. Gegenstand: Der Betrieb eines Fitnessstudios. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Häringer, Michael Josef, Elzach, *15.06.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Häringer, Michael Josef, Elzach, *15.06.1971 als Inhaber der Firma "Fitness Park Michael Häringer e.K.", Waldkirch (Amtsgericht Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 707268) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 10.12.2021. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.