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Fleck Natursteine GmbH

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Adresse / Anfahrt
Daimlerstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-10-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.10.2021. Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 1, 97941 Tauberbischofsheim. Gegenstand: Die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen im Zusammenhang mit Natursteinen und Fliesen, sowie der Handel mit Natursteinen, insbesondere in den Bereichen Küchen, Bäder, Bodenbeläge, Treppen und Grabmale sowie im Bereich Natursteinrestaurierungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Fleck, Klaus-Bruno Franz, Tauberbischofsheim, *06.12.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 1.000,00 EUR EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Firma geändert; nun: Fleck Natursteine GmbH. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Fleck, Klaus-Bruno Franz, Tauberbischofsheim, *06.12.1960 hat als Inhaber der Firma "Fleck Natursteine e.K", Tauberbischofsheim (Amtsgericht Mannheim, HRA 710324) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 16.11.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom 16.11.2021 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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