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Fleischermeister Leske GmbH

Bioladen
Adresse / Anfahrt
Schlachthofstraße 32
26135 Oldenburg
1x Adresse:

Neue Siedlung 32
26689 Apen


Kontakt
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2012-04-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.03.2012. Geschäftsanschrift: Neue Siedlung 32, 26689 Apen-Augustfehn II. Gegenstand: Die Produktion von Fleisch- und Wurstwaren. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Leske, Reinhard, Fleischermeister, Apen - Augustfehn II, *25.04.1959, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-04-27:
Sitz von Amts wegen berichtigt, nun: Oldenburg.

2014-05-19:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Firma Reinhard Leske e. K. mit Niederlassung in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRA 203979) am 19.05.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.

2014-05-19:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2013 mit Änderung vom 04.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 22.08.2013 und 17.04.2014 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Reinhard Leske e. K. mit Niederlassung in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRA 203979) auftretenden Kaufmann Leske, Reinhard, Apen, *25.04.1959, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.