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Fliesen Söhl GmbH

Eicherloh, Fliesenmeisterbetrieb, Fliesenverkauf..., Fliesenverlegung, Münchner Nordosten, Zufriedenheitsgarantie
Adresse / Anfahrt
Finsinger Straße 40
85464 Finsing
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2014-12-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2014. Geschäftsanschrift: Finsingerstraße 40, 85464 Finsing . Gegenstand des Unternehmens: Errichtung und Verkauf von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Habereder, Florian, Ismaning, *19.12.1978; Söhl, Andreas, Finsing, *24.03.1972, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-04-14:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Habereder, Florian, Ismaning, *19.12.1978.

2018-09-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Fliesen Söhl GmbH mit dem Sitz in Finsing und die Änderung des § 4 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Söhl, Petra, Finsing, *26.04.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-09-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2018 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: Fliesen Söhl GmbH. Die Fliesen Söhl GmbH mit dem Sitz in Finsing (Amtsgericht München HRB 135746) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-12-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2018 hat die Änderung des § 2 der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Verkauf und Verlegung von Fliesen, Platten und Mosaik.

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