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Fliesen & Natursteine Köhler GmbH

Datenverarbeitung, Natursteinarbeiten, Fliesenleger...
Adresse / Anfahrt
Am Eschbach 27
86986 Schwabbruck
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-11-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.10.2020. Geschäftsanschrift: Am Eschbach 27, 86986 Schwabbruck. Gegenstand des Unternehmens: Einzelhandel mit und Verlegung von Fliesen und Natursteinen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Köhler, Wolfgang, Schwabbruck, *05.04.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-12-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des Unternehmens Wolfgang Köhler Fliesen & Natursteine e.K. mit dem Sitz in Schwabbruck und die Änderung der §§ 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Fliesen & Natursteine Köhler GmbH. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 10.12.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.12.2020 und Zustimmung des Inhabers vom 10.12.2020 das unter der Firma Wolfgang Köhler Fliesen & Natursteine e.K. mit Niederlassung in Schwabbruck betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann / der Einzelkauffrau Köhler, Wolfgang, Schwabbruck, *05.04.1967 übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-01-19:
Die Ausgliederung wurde am 17.12.2020 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen .