2016-09-23: Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 6.09.2016 ist der Gesellschaftsvertrag neugefasst worden. Die Änderungen betrifft u.a. die Vertretungsbefugnis, § 4 des Gesellschaftsvertags.
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 19.09.2016 ist der Gesellschaftsvertrag durch Ergänzung von § 17 geändert worden.