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Forst Barnetz GmbH

Durchforstung und Vermarktung, Fläming und Brandenburg, Ihr Waldfachbetrieb..., Ihrer eigenen Waldflächen, Forstbetrieb
Adresse / Anfahrt
Am Bahnhof 29
14827 Wiesenburg/Mark
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-12-30:
Forst Barnetz GmbH, Wiesenburg/MarkDorfstraße 59, 14827 Wiesenburg/Mark OT Reppinichen. Gegenstand: Forstarbeiten, u.a. Holzeinschlag und Rückung, Waldpflege, Kulturgründung, Holz- und Pflanzenhandel, Holztransport als Werksverkehr im Sinne § 1 Abs. 2 GüKG, Gefahrenbaumfällung, Waldbetreuung; Konzepterstellung, Inventuren und Sachverständigenarbeiten an Waldflächen, Bäumen und Holz und alle damit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Barnetz, Christian, *17.04.1981, Heideblick-Walddrehna; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 25.09.2008 mit Änderung vom 04.11.2008.

2011-12-27:
Forst Barnetz GmbH, Wiesenburg/Mark, Dorfstraße 59, 14827 Wiesenburg/Mark OT Reppinichen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2011 mit Änderung vom 09.12.2011 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Geschäftsjahr)..

2021-08-02:
Inländische Geschäftsanschrift: Am Bahnhof 29, 14827 Wiesenburg/Mark; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 16.06.2021 ist die Barnetz Logistik GmbH mit Sitz in Wiesenburg/Mark, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRB 22696 P, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-08-13:
Gegenstand: - Forstarbeiten, u.a. Holzeinschlag und Rückung, Waldpflege, Kulturgründung, Holz- und Pflanzenhandel, Holztransport als Werksverkehr im Sinne § 1 Abs. 2 GüKG, Gefahrenbaumfällung, Waldbetreuung; Konzepterstellung, Inventuren und Sachverständigenarbeiten an Waldflächen, Bäumen und Holz und alle damit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Tätigkeiten; - Transportleistungen sowie Maschinen- und Fahrzeugverleih; - Holz- und Bautenschutz; Herstellung und Vertrieb von Einrichtungen, Verkleidungen, Kinderspielplätzen, Sitzmöbel und ähnlichen Gegenständen und alle damit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Tätigkeiten sowie Immobilienverwaltung. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.06.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 Ziffer 1 . Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 16.06.2021 ist die Innovativ Holzbau GmbH mit Sitz in Luckau, eingetragen beim Amtsgericht Cottbus unter HRB 12984 CB, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird