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Foss & Haas GmbH

Design und Grafik, Internetunternehmen, Kernarbeitszeiten..., Legit, Styleguide, #ElementorManiacs, #OWLJSgoesdigital, Abdruckerlaubnis, Grafikhighlights, Nellja, Schmunzelfaktor, Um-die-Ecke-gedacht
Adresse / Anfahrt
Berliner Straße 33
33378 Rheda-Wiedenbrück
1x Adresse:

Weidenweg 5
33378 Rheda-Wiedenbrück


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Gründung 2014
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-09-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.07.2014. Geschäftsanschrift: Berliner Straße 33, 33378 Rheda-Wiedenbrück . Gegenstand: der Betrieb einer Medienagentur für Kommunikationsdesign und Softwarelösungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Plum, Janina, Köln, *07.06.1985; Prosper Plum, Alan, Köln, *16.05.1985, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-08-18:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.08.2020 mit der OLE GmbH mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück (Amtsgericht Gütersloh, HRB 10630) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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