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Fränkische Viehvermarktung GmbH

Adresse / Anfahrt
Kirchenstraße 11
97222 Rimpar
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1 Ansprechpartner/Personen
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2009-03-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.01.2009. Geschäftsanschrift: Kirchenstr. 11, 97222 Rimpar. Gegenstand des Unternehmens: der Handel, die Kommisionierung sowie Vermittlung von Nutz- und Schlachtvieh. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Hirt, Bernhard, Ahorn OT Schillingstadt, *17.07.1956; Schmitt, Peter, Kürnach, *11.09.1969; Schuler, Robert, Riedbach OT Humprechtshausen, *13.02.1950, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-07-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 4.500,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 31.500,00 EUR.

2010-12-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 22.500,00 EUR und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 54.000,00 EUR.

2011-01-07:
Bestellt: Geschäftsführer: Brandmaier, Sebastian, Aßling-Niclasreuth, *16.03.1959.

2014-01-20:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schuler, Robert, Riedbach OT Humprechtshausen, *13.02.1950.

2019-08-06:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.06.2019 sowie der Beschlüsse der Gesellschafter-/ Vertreterversammlungen vom selben Tag mit der Viehvermarktungsgenossenschaft Oberbayern-Schwaben eG mit dem Sitz in Waldkraiburg verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des übernehmenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-09-25:
Die Verschmelzung wurde am 18.09.2019 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen .