2013-09-20: (Herstellung und der Vertrieb von energiesparender Haustechnik, Heizung, Lüftung, Klima- und Sanitär.).
2014-03-05: Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 07.08.//15.08.2013, 28.01.2014, sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Frank Kauferstein e.K. mit Sitz in Haiger (Amtsgericht Wetzlar HRA 7223) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 14.02.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.