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Frankfurter Schlüsseldienst Joseph Becker GmbH

Schließanlagen, Schlüsselschränke, Sicherheitseinrichtungen..., Bestandteil unseres Alltages, Hauptbestandteil des Alltags, Ihrer Wichtigkeit
Adresse / Anfahrt
Liebfrauenberg 39
60313 Frankfurt am Main
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-04-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 4 (Vertretung) beschlossen. Frankfurter Schlüsseldienst Eich GmbH. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Liebfrauenberg 39, 60313 Frankfurt am Main. Gegenstand berichtigt, nun: Ist die Anfertigung und der Vertrieb von Schlüsseln jeder Art. Die Gesellschaft kann auch einschlägige Arbeiten und Lieferungen, wie den Handel und die Reparatur von Schlössern aller Art, Türschließern, elektrischen Türöffnern und Erzeugnisse verwandter Gebiete zusätzlich aufnehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Beek, Jeffrey Frederick, Dreieich, *19.06.1987, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Geschäftsführerin: Beek, Cornelia Renée, Kahl, *13.05.1982, einzelvertretungsberechtigt. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Beek, Rainer, Frankfurt am Main, *03.07.1952, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Becker, Hermine, Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Schlüssel-Eich GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 111887) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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