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Schwertl Industrieservice GmbH & Co. KG

Blackmer, Chetra, Mouvex..., Oberempfenbach, Ruhrpumpen, Amtgericht
Adresse / Anfahrt
Drosselbergstraße 2
84048 Mainburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-07-16:
HRA 9975: Schwertl Industrieservice GmbH & Co. KG, Mainburg, OT Oberempfenbach, Landkreis Kelheim, Drosselbergstraße 2, 84048 Mainburg, OT Oberempfenbach. (Wartung, Inspektion, Modernisierung und Reinigung von industriellen Anlagen, Handel mit Pumpen und Dichtungen aller Art sowie die Handelsvertretung). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Drosselbergstraße 2, 84048 Mainburg, OT Oberempfenbach. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Schwertl Verwaltungs GmbH, Mainburg, OT Oberempfenbach/Landkreis Kelheim (Amtsgericht Regensburg HRB 17154), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-08-13:
HRA 9975: Schwertl Industrieservice GmbH & Co. KG, Mainburg, OT Oberempfenbach, Landkreis Kelheim, Drosselbergstraße 2, 84048 Mainburg, OT Oberempfenbach. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 30.07.2019 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2019 und Zustimmung des Inhabers vom 30.07.2019 das unter der Firma Franz Schwertl Industrieservice e.K. mit Niederlassung in Mainburg, OT Oberempfenbach/Landkreis Kelheim betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann / der Einzelkauffrau Schwertl, Franz, Mainburg, *01.01.1966 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.