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Frauenärzte Möglingen MVZ GmbH

Einzelfalle, Gynäkologische, Praxisstandort..., UNSERER ZWEIGPRAXIS, BSNR, UNSERER HAUPTPRAXIS, Medizinische/r, EU_US, Fachangestellte/r, Pränataldiagnostik
Adresse / Anfahrt
Rathausplatz 15
71696 Möglingen
4x Adresse:

Bahnhofstraße 17
71638 Ludwigsburg


Hauptstraße 11
74321 Bietigheim-Bissingen


Harteneckstraße 32
71640 Ludwigsburg


Solitudestraße 48
71638 Ludwigsburg


Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2017-09-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.09.2017. Geschäftsanschrift: Rathausplatz 15, 71696 Möglingen. Gegenstand: Der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Müller, Harald, Marbach am Neckar, *12.05.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführerin: Dr. Groß, Claudia, Gerlingen, *23.01.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-12-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Firma geändert; nun: Frauenärzte Möglingen MVZ GmbH.

2019-09-03:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.10.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Partnerschaftsgesellschaft "Gemeinschaftspraxis für Frauenheilkunde (BAG) Dr. med. Claudia Groß Dr. med. Harald Müller und Kollegen Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe - Partnerschaftsgesellschaft (PartGG) -", Möglingen (Amtsgericht Stuttgart PR 720840) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-04-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.03.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 , § 13 (Abfindung/ Vergütung), § 14 (Jahresabschluss und Ergebnisverwendung) und § 15a (Haftungsbeschränkung) beschlossen.

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