2022-02-02: Der Verein ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine vom selben Tag mit dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Biebergemünd-Nord/Wirtheim e.V. als weiterem übertragendem Rechtsträger (Amtsgericht Hanau VR 32408) zu dem dadurch neu gegründeten Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Biebergemünd-Nord e.V. mit Sitz in Biebergemünd (Amtsgericht Hanau VR 32494) verschmolzen. Die Verschmelzung wird wirksam mit gleichzeitiger Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.