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Fritz Wahr Energie GmbH & Co. KG

Energieversorger, Anti-Spam-Schutz, Pellets..., Robot, Holzpellets®, Kraftstoffe, OilFox, Erdgas, Schmierstoffe, Tankstellen
Adresse / Anfahrt
Ferdinand-Porsche-Straße 50
72202 Nagold
Kontakt
38 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 38 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-12-12:
(der Handel mit Mineralölen, Mineralölprodukten, Brennstoffen und Energieträgern aller Art, der Betrieb und die Verpachtung von Tankstellen und aller damit verbundenen Handelsgeschäfte sowie das Betreiben eines Speditionsgeschäfts.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Ferdinand-Porsche-Straße 50, 72202 Nagold. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Wahr Verwaltungs-GmbH, Nagold (Amtsgericht Stuttgart HRB 739517).

2012-07-02:
Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Fritz Wahr Mineralöle - Spedition e. K.", Nagold (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRA 340891) am 26.06.2012 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.

2012-07-02:
Der Einzelkaufmann Wahr, Fritz, Nagold, *23.06.1935 hat als Inhaber der Firma "Fritz Wahr Mineralöle - Spedition e. K.", Nagold (Amtsgericht Stuttgart HRA 340891) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.06.2012 und des Versammlungsbeschlusses vom 15.06.2012 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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