2021-09-08: (Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, einschließlich der Treuhandtätigkeit. ) Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Niehler Straße 308, 50735 Köln. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz:,Zweigniederlassung Bornheim, 53332 Bornheim, Geschäftsanschrift: Ottostraße 6, 53332 Bornheim. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: FHB Verwaltungs-Steuerberatungsgesellschaft mbH, Köln (Amtsgericht Köln HRB 107246), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter: Tölzer, Andrea, Bornheim, *30.03.1984.
2021-12-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.10.2021 mit der Fuhs Hastrich Bartsch Steuerberatungsgesellschaft Partnerschaft mbB mit Sitz in Alfter (Amtsgericht Essen PR 3251) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.