2011-11-30: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 04.11.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.11.2011 einen Teil ihres Vermögens, und zwar den Teilbetrieb "Handwerk", als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete FUNK Elektrotechnik GmbH mit Sitz in Merzig (Amtsgericht Saarbrücken HRB 19846) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Geschäftsanschrift: Bezirksstr. 112, 66663 Merzig.
2016-09-20: Die Gesellschafterversammlung hat am 22.07.2016 beschlossen, das Stammkapital (DEM 1.000.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 511.291,88 um 311.291,88 EUR auf 200.000,00 EUR herabzusetzen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2016 hat des Weiteren eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages mit Änderungen in den §§ 1 (Firma und Sitz), 6 (Geschäftsführer) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: FUNK GmbH. Neues Stammkapital: 200.000,00 EUR.
2016-09-22: Die Gesellschafterversammlung hat am 22.07.2015 beschlossen, das Stammkapital (DEM 1.000.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 511.291,88 um 311.291,88 EUR auf 200.000,00 EUR herabzusetzen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2015 hat des Weiteren eine vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages mit Änderungen in den §§ 1 (Firma und Sitz), 6 (Geschäftsführer) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
2018-12-03: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.11.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.11.2018 mit der FUNK Elektrotechnik GmbH mit Sitz in Merzig als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.