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Furnierwerk Laubach GmbH & Co KG

Validierung, Produktionsablauf, Unsere Furniere..., Qualität, Buchenregion, Präzision, Reuttner, Schälfurniere, Buchenholz, Ressource
Adresse / Anfahrt
Bürgelweg 8
35321 Laubach
Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-04-06:
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Bürgelweg 8, 35321 Laubach. Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Verwaltungsgesellschaft Furnierwerk Laubach Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Laubach (Amtsgericht Gießen HRB 1408). Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: Gräflich Reuttner von Weyl`sche Beteiligungs GmbH, Achstetten (Amtsgericht Ulm; HRB 641302).

2021-09-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Immobilien Gesellschaft Laubach GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Laubach verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-09-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Energiewerk Laubach GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Laubach verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.