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Fuss-Check GmbH

Sozial- & Gesundheitswesen, Einlagen, Flachstrick..., Rundstrick, Orthopädische, Zuzahlung, Bandagen, Lymphödem, Diabetiker, Lipödem
Adresse / Anfahrt
Lothringer Straße 3-5
66740 Saarlouis
1x Adresse:

Poststraße 26
66333 Völklingen


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4x HR-Bekanntmachungen:

2014-07-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.06.2014. Geschäftsanschrift: Lothringer Str. 3-5, 66740 Saarlouis . Gegenstand: Handel mit orthopädischen Hilfsmitteln und artverwandten Waren sowie der Einzelhandel mit Lederwaren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hollecker, Markus, Dillingen, *04.12.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-12-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.11.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Gegenstand: Der Handel und die Herstellung von orthopädischen Hilfsmitteln und artverwandten Waren sowie der Einzelhandel mit Lederwaren.

2015-03-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.12.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 15.12.2014 das von dem Einzelkaufmann Hollecker, Markus, Dillingen, * 04.12.1982 unter der Firma Markus Hollecker Orthopädie Schuh Center Saarlouis e.k. mit dem Sitz in Saarlouis (Amtsgericht Saarbrücken, HRA 11654) betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-03-06:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.03.2015 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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