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Futtertrocknungsgenossenschaft eG

Agrargenossenschaft
Adresse / Anfahrt
Geiselharz 21
88279 Amtzell
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2011-12-02:
Bestellt als Vorstand: Marschall, Josef, Bodnegg, *01.05.1965. Nicht mehr Vorstand: Weber, Bernhard, Landwirt, Wangen im Allgäu.

2014-05-20:
Bestellt als Vorstandsvorsitzender: Marschall, Josef, Bodnegg, *01.05.1965. Bestellt als Vorstand: Heine, Wolfgang, Bodnegg, *24.10.1963. Nicht mehr Vorstandsvorsitzender: Birk, Albert, Amtzell, *09.08.1943.

2014-05-28:
Bestellt als Vorstandsvorsitzender: Marschall, Josef, Bodnegg, *01.05.1965. Bestellt als Vorstand: Heine, Wolfgang, Bodnegg, *24.10.1963. Nicht mehr Vorstandsvorsitzender: Birk, Albert, Amtzell, *09.08.1943.

2019-06-03:
Bestellt als Vorstand: Loritz, Roland, Wangen im Allgäu, *12.10.1970; Schupp, Gregor, Neukirch, *03.05.1991. Nicht mehr Vorstand: Heine, Wolfgang, Bodnegg, *24.10.1963. Nicht mehr Vorstandsvorsitzender: Marschall, Josef, Bodnegg, *01.05.1965. Geburtsdatum von Amts wegen ergänzt bei Vorstand: Wanner, Hubert, Amtzell, *18.02.1959.

2020-11-30:
Die Genossenschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.09.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.09.2020 und 10.09.2020 mit der Genossenschaft "RegioGras eG", Hergatz (Amtsgericht Kempten (Allgäu) GnR 1082) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-12-03:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 01.12.2020 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.