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Günther Franke Gruber Bauherren GmbH

Immobilien, GFG, Winterhude..., Hofgarten, Alster, Jürgensen, Beratungsgesellschaft, Grundhaltung, Waterlofts, Investitionsprofil, Informationsanfrage
Adresse / Anfahrt
Goldbekplatz 1
22303 Hamburg
1x Adresse:

Stormsweg 12
22085 Hamburg


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9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
11x HR-Bekanntmachungen:

2006-09-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 Abs. 2 beschlossen.

2008-01-07:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.12.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2007 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 14.12.2007 mit folgenden Gesellschaften verschmlozen: JJ Vermögensverwaltung Zimmerstraße 17 GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 81205), JJ Vermögensverwaltung Schötteringksweg 4-6 GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 88979),, JJ Vermögensverwaltung Dorotheenstraße 13 GmbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 78943). Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-08-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2008 mit der JJ Vermögensverwaltung Schubertstraße 5-9 GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 55881) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-08-19:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.06.2008 mit der "Karlstraße 5-7" Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 68959) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2008-08-22:
Der mit der Jacob Jürgensen GmbH & Co. KG, Hamburg (AG Hamburg HRA 95479) (entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Jacob Jürgensen GmbH, Hamburg, AG Hamburg HRB 33365) am 22.12.1992 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvereinbarung mit Wirkung zum 31.12.2007 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.

2009-09-18:
Geschäftsanschrift: Stormsweg 12, 22085 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.09.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.09.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.09.2009 mit der JJ Vermögensverwaltung Dorotheenstraße 91 GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 92609) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-03-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.02.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.02.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.02.2010 mit der JJ Vermögensverwaltung Hans-Henny-Jahnn-Weg 41-45 GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 92608) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2010-12-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Ziff. 1) (Firma) und 12 beschlossen. Neue Firma: Günther Franke Gruber Bauherren GmbH. Geschäftsanschrift: Goldbekplatz 1, 22303 Hamburg.

2012-01-06:
Die Gesellschafterversammlung hat am 29.12.2011 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 287,81 auf EUR 51.417,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 4 Abs. 1) (Stammkapital) und 7 Abs. 3) zu ändern.

2013-01-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.11.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.148.583,00 EUR auf 1.200.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Kauf, Verkauf, Bebauung, Vermietung und Verwaltung von Grundeigentum sowie die Durchführung von gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Immobilienprojekten und alle im Zusammenhang mit dem Kerngeschäft stehenden Dienstleistungen. Neues Stammkapital: 1.200.000,00 EUR.

2018-06-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der GFG Bauherren SPQ 1.6 GmbH. mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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