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GBU Geologie-, Bau- und Umweltconsult GmbH

Bodengutachten, Erdwärme, Rückbau..., Ingenieurgeologie, Abfallmanagement, BDG/DGG/DGGT, Hydrogeologie, TRGS, Geologen, Erkundung
Adresse / Anfahrt
Auf dem Schurweßel 11
53347 Alfter
Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-08-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2017. Geschäftsanschrift: Auf dem Schurwessel 11, 53347 Alfter. Gegenstand: Beratungsdienstleistungen aller Art auf dem Gebiet der Geologie und der Bau- und Umwelttechnik. Hierzu gehören insbesondere - Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Bebauung von Grundstücken (Baugrundbegutachtung, Gründungskonzepte, Standsicherheitsfragen, Wasserhaltung, Straßen- und Sportplatzbau, Deponiebau/Erdarbeiten), - geotechnische Feld- und Laborversuche, - Bodenuntersuchungen aller Art, - Gefährdungsabschätzung für Altlastenverdachtsflächen, - Boden- und Grundwasseruntersuchungen, - Beratung für Rückbau, Entsorgung und Gebäudesanierung, Abfallmanagement, - Geothermie, standortbezogene Konzeptionierung, Untersuchung, Beratung und Koordinierung bei der Realisierung. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kania, Uwe, Bonn, *14.01.1953; Rumi, Manfred, Alfter, *11.10.1965, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GBU Geologie-, Bau- und Umweltconsult oHG, Alfter (Amtsgericht Bonn HRA 7111) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-15:
Nicht mehr Geschäftsführer: Kania, Uwe, Bonn, *14.01.1953. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Fürstenberg, Marco, Köln, *10.09.1981; Gerdes, Nick, Brühl, *11.02.1990.

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