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GEF Ingenieur AG

Ingenieurbüro, Einwilligungsverwaltung, Spam-Angriffen..., Unternehmensstandortes, Transformationskonzepte, Wärmewende, Bestandsnetze, Betriebskostenförderung, Energien und Abwärme, Förderquote, Kontext der BEW
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Ferdinand-Porsche-Straße 4a
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1x Adresse:

Dresdner Straße 113
09131 Chemnitz


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5x HR-Bekanntmachungen:

2007-04-30:
Die Hauptversammlung vom 30.03.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; insbesondere geändert wurde § 8 -jetzt § 6- (Vorstand). Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Prokura geändert; nun: Einzelprokura: Heinz, Frank, Beselich, *16.08.1967; Dr. Richter, Stephan, Nußloch, *18.08.1974. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Gründungsversammlung und der Hauptversammlung vom 27.07.2001, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 125.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital ) ist durch Zeitablauf erloschen.

2016-09-15:
Bestellt als Vorstand: Dr. Richter, Stephan, Gaiberg, *18.08.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Dr. Richter, Stephan, Nußloch, *18.08.1974.

2016-09-19:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2016 und des Versammlungsbeschlusses des übernehmenden Rechtsträgers vom 04.08.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GEF Chemnitz GmbH", Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 1509) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-05-18:
Nicht mehr Vorstand: Dr. Schleyer, Andreas, Nußloch, *14.10.1954.

2020-09-28:
Einzelprokura: Fürstenau, Sebastian, Wiesloch, *24.11.1982. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Che Banning, Timo, Heppenheim, *07.01.1983; Jordan, Bernd, Sandhausen, *11.03.1964.

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