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GGEW Trading GmbH

Subnavigation, Energiehandel, Handelspartner..., Gashandel, Handelsaktivitäten, Nulla, Cum
Adresse / Anfahrt
Berliner Ring 93
64625 Bensheim
2x Adresse:

Industriestraße 40
68623 Lampertheim


Dammstraße 68
64625 Bensheim


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2009-10-20:
Nicht mehr Geschäftsführer: Buer, Edwin, Wald-Solms, *14.09.1951. Bestellt als Geschäftsführer: Hennig, Martin, Riedstadt, *17.06.1975. Prokura erloschen: Hennig, Martin, Riedstadt, *17.06.1975.

2017-03-08:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Berliner Ring 93, 64625 Bensheim.

2017-05-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Bensheim und 9 (Bildung, Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrats) beschlossen. Neue Firma: GGEW Trading GmbH. Neuer Sitz: Bensheim.

2019-09-04:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Dammstraße 68, 64625 Bensheim.

2020-08-11:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GGEW Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße AG am eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-08-11:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2020 mit der GGEW Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße AG mit Sitz in Bensheim (Amtsgericht Darmstadt, HRB 21030) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.