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GGH Germany GmbH & Co. KG

Rollout, Küchenmontage, Arbeitsfelder..., Revision, Industriemontage
Adresse / Anfahrt
In den Fahrgärten 1
67165 Waldsee
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-03-17:
(Die Beratung, Projektierung und Montage von Industrieanlagen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: In den Fahrgärten 1, 67165 Waldsee . Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: GGH Verwaltungs GmbH, Waldsee (Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein HRB 64302).

2016-08-03:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.06.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 08.06.2016 das Unternehmen des von dem Einzelkaufmann Stefan Eric Kolble unter der Firma GGH-Gastrokit Deutschalnd e.K. in Edingen-Neckarhausem als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2016-09-15:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.08.2016 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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