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GIA Consulting GmbH

Unternehmensberatung, Vermögensnachfolge, Tempora..., Nießbrauch, Rückforderungsrechte, Vorbehaltsnießbrauch, Freibeträge
Adresse / Anfahrt
Uerdinger Straße 58-60
40474 Düsseldorf
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
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mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2017-08-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.07.2017. Geschäftsanschrift: Uerdinger Straße 58, 40474 Düsseldorf. Gegenstand: Die Unternehmensberatung jeglicher Art; die Betreuung von Kunden im Bundesgebiet, die von Sparkassen- und Landesbanken- Organisationen akquiriert werden; beim Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensstellen; der Einrichtung und Verwaltung privater Altersversorgungskonzepte und - produkte sowie deren Vertrieb; der Beratung und Vermittlung von Finanzierungen und Versicherungen; die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen insbesondere im Bereich der Unternehmensnachfolge, der privaten Vermögensnachfolge und des Nachlassmanagements und alle Tätigkeiten, die dem Unternehmenszweck dienlich sind. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Löschke, Andree, Elkenroth, *13.09.1964; Steinhaus, Rainer, Bonn, *09.03.1949, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der GIA Aktiengesellschaft mit Sitz in Düsseldorf nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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