Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

GML Gebäudemanagement Leipzig GmbH

Sohn Dienstleistungsgruppe, Gebäudeservice, Gebäudetechnik..., Service
Adresse / Anfahrt
Sommerfelder Straße 34-38
04299 Leipzig
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-07-29:
Die GML Hausverwaltung GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 24706) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2016-12-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2016 hat die Änderung des § 4 des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2020-12-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.000,00 EUR auf 27.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung und die Änderung des § 5 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 27.000,00 EUR. Die Müller & Sohn Gesellschaft für soziale Dienste mbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 20300) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2020 mit Nachtrag vom 01.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen jeweils vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.