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GMW GmbH

Lokales Unternehmen, Ihren Bauteilen, Bearbeitung und Komplettlösung..., Komplettlösung zu Ihren, Metallkomponenten, Spanabhebende Bearbeitung, Drehen, Fräsen
Adresse / Anfahrt
Dieselweg 9
59519 Möhnesee
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2006-10-11:
Die Gesellschafterversammlung hat am 20.09.2006 beschlossen, das Stammkapital (DEM 135.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 69.024,40 um EUR 275,60 auf EUR 69.300,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Stammkapital) und § 4 (Gegenstand) zu ändern. Neuer Unternehmensgegenstand: Allgemeiner Maschinenbau, Teilefertigung aus Metallen und Kunststoffen, Reparaturen und Wartung von Maschinen und maschinellen Anlagen, Konstruktion und Planung von den vorstehend aufgeführten Gegenständen, vorstehend aufgeführte Tätigkeiten auf sonstigen angrenzenden Gebieten, Ankauf und Verkauf von Immobilien und Maschinen sowie Vermietung von Immobilien und Maschinen.

2018-04-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.04.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Dieselweg 9, 59519 Möhnesee. Neue allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Manderfeld, Hans-Josef, Warstein, *03.06.1958; Wienecke, Manfred, Warstein, *26.12.1955. Bestellt als Geschäftsführer: Manderfeld, Hendrik, Soest, *14.04.1987; Wienecke, Dominic, Warstein, *18.04.1981, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-10-02:
Nicht mehr Geschäftsführer: Wienecke, Dominic, Warstein, *18.04.1981.

2020-05-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019, 11.03.2020 und 30.04.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 7.500,00 EUR auf 76.800,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der GMW-Mechatronic GmbH (Amtsgericht Arnsberg HRB 7682) mit Sitz in Möhnesee beschlossen. Neues Stammkapital: 76.800,00 EUR.

2020-05-05:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2019 mit Änderungen vom 10.10.2019 und vom 30.04.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019, 10.10.2019 und 30.04.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2019, 10.10.2019 und 30.04.2020 mit der GMW-Mechatronic GmbH mit Sitz in Möhnesee verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-12-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 30.000,00 EUR auf 106.800,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der GMW-CNC GmbH mit Sitz in Möhnesee (Amtsgericht Arnsberg HRB 6583) beschlossen. Neues Stammkapital: 106.800,00 EUR.

2020-12-01:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 19.11.2020 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.11.2020 mit der GMW-CNC GmbH mit Sitz in Möhnesee verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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