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GP Ingenieurgesellschaft für Projektmanagement mbH

GPI, Gewährleistungsmanagement, Teilleistungen..., Immobiliensektor, Projektsteuerung, Beratungsangebot
Adresse / Anfahrt
Bistritzer Straße 57
50858 Köln
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-01-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2020. Geschäftsanschrift: Bistritzer Straße 57, 50858 Köln. Gegenstand: die Erbringung von Ingenieurdienstleistungen im Immobiliensektor. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Grundmann, Andrea, Köln, *06.01.1965; Grundmann, Jens, Köln, *21.11.1962, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zur Durchführung der Spaltung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 09.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.11.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.11.2021 Teile des Vermögens der BGP Ingenieurgesellschaft für Projektmanagement mbH mit Sitz in Frechen (namentlich den "Teilbetrieb Grundmann") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.