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GPG Immobilien GmbH

Datenverarbeitung, ECOS, Jahresabrechnungen..., Eigentümerversammlungen, Center, Office
Adresse / Anfahrt
Vahrenwalder Straße 269a
30179 Hannover
1x Adresse:

Rotermundstraße 11
30165 Hannover


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-04-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.10.1999 mit Änderung vom 17.11.1999. Die Gesellschafterversammlung vom 15.03.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die Sitzverlegung von Sarstedt (bisher Amtsgericht Hildesheim HRB 2975) nach Hannover, die Umfirmierung (vormals H & H Hausverwaltung GmbH) und die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Geschäftsanschrift: Rotermundstr. 11, 30165 Hannover. Gegenstand: Verkauf, die Vermietung, die Verwaltung und das Management von Immobilien und Grundbesitz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schewe, Holger, Kaufmann, Lehrte, *13.05.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-09-18:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.08.2018 mit der GPG Gesellschaft für Projektmanagement und Grundbesitzverwaltung mbH mit Sitz in Hannover verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.