2022-05-30: Die Mitgliederversammlung vom 22.09.2021 hat die Änderung der §§ 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), 12 (Auseinandersetzung), 16 (Pflichten der Mitglieder), 19 (Nachschusspflicht), 21 (Vorstand) und 24 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Genossenschaft ist gemäß § 22 GenG, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.