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GWT Gesellschaft für Wasser + Verfahrenstechnik mbH

Innovationsführers, Klauseln, Hygienetechnik..., Grünbeck, Umwelt
Adresse / Anfahrt
Josef-Grünbeck-Straße 1
89420 Höchstädt a.d.Donau
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2010-01-12:
d. Donau.Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Stoll, Günter, Wertingen, *24.11.1961; einzelvertretungsberechtigt, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ernst, Walter, Betriebswirt, Finning.

2013-02-12:
d. Donau. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Josef-Grünbeck-Straße 1, 89420 Höchstädt a.d.Donau.

2016-01-19:
d.Donau. Erteilt: Einzelprokura: Mantwied, Frank, Buttenwiesen, *07.05.1969. Prokura erloschen: Michl, Peter, Wittislingen.

2020-09-04:
d.Donau. Die Pool-Group-GmbH mit dem Sitz in Höchstädt a. d. Donau ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2020 mit Nachtrag vom 01.09.2020 und den Beschlüssen der Gesellschafterversammlungen von denselben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-08-19:
d.Donau. Die kmg grünbeck Werksvertretung GmbH mit dem Sitz in Frechen ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.