Gartenstadt Karlsruhe eG
Formell
2007-08-27:
Nicht mehr Vorstand: Engelhard, Mario Andreas, Landau in der Pfalz, *23.08.1963.
2008-03-07:
Bestellt als Vorstand: Floren, Klaus-Georg, Karlsruhe, *07.05.1964.
2008-08-22:
Nicht mehr Vorstand: Lückenkemper, Dieter, Karlsruhe, *15.02.1945.
2009-04-17:
Die Generalversammlung vom 08.07.2008 hat die Änderung der Satzung insbesondere in § 2 (Zweck und Gegenstand), § 10 (Ausschließung eines Mitglieds), § 19 (Vorstand) und die Neueinfügung eines § 25 (Geschäfte und Rechtsgeschäfte mit der Wohnungsgenossenschaft) sowie im übrigen die vollständige Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen und verwalten. Hierzu zählen u.a. alle Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeitimmobilien und damit verbundene Aufgaben im Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im Bereich des Grundstücks-, Wohnungs- und Immobilienwesens, des Städtebaus, der Infrastruktur und der Raumordnung anfallenden Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Vermögen verwalten, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen erbringen sowie Unternehmens- und sonstige Beratungen durchführen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann auch sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, ihrem Zweck zu dienen. Die Genossenschaft kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern oder deren Angehörigen annehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist mit Ausnahme von § 2 Abs. 3 zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemeinsam über die Grundsätze. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten gemeinsam.
2009-08-07:
Die außerordentliche Vertreterversammlung vom 18.11.2008 hat die Änderung der Satzung in § 29 Abs. 2 S. 2 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlußfassung) beschlossen..
2010-07-16:
Die Generalversammlung vom 18.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 28 (Einberufung der Vertreterversammlung) beschlossen.
2012-06-15:
Die Vertreterversammlung vom 08.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 13 Abs. 4 (Überlassung von Wohnungen) und § 15 Abs. 4 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben) beschlossen.
2014-07-22:
Bestellt als Vorstand: Hillenbrand, Berthold Klaus, Karlsruhe, *16.02.1954.
2014-12-11:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Biedermann, Karl, Karlsruhe, *28.11.1952; Konrad, Michael, Karlsruhe, *06.01.1966.
2015-01-22:
Nicht mehr Vorstand: Gerstberger, Wolfgang, Karlsruhe, *16.01.1944. Prokura geändert; nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Biedermann, Karl, Karlsruhe, *28.11.1952; Konrad, Michael, Karlsruhe, *06.01.1966.
2016-07-08:
Die Vertreterversammlung vom 10.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine sozial verantwortbare, sicher und gute Versorgung mit Wohnraum. Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen und verwalten. Hierzu zählen u.a. alle Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeitimmobilien und damit verbundene Aufgaben im Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im Bereich des Grundstücks-, Wohnungs- und Immobilienwesens, des Städtebaus, der Infrastruktur und der Raumordnung anfallenden Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Vermögen verwalten, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen erbringen sowie Unternehmens- und sonstige Beratungen durchführen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann auch sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, ihrem Zweck zu dienen. Die Genossenschaft kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern oder deren Angehörigen annehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist mit Ausnahme von § 2 Abs. 3 zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemeinsam über die Grundsätze.
2016-07-14:
Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine sozial verantwortbare, sicher und gute Versorgung mit Wohnraum. Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen und verwalten. Hierzu zählen u.a. alle Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeitimmobilien und damit verbundene Aufgaben im Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im Bereich des Grundstücks-, Wohnungs- und Immobilienwesens, des Städtebaus, der Infrastruktur und der Raumordnung anfallenden Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Vermögen verwalten, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen erbringen sowie Unternehmens- und sonstige Beratungen durchführen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann auch sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, ihrem Zweck zu dienen. Die Genossenschaft kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern oder deren Angehörigen annehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist mit Ausnahme von § 2 Abs. 4 zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemeinsam über die Grundsätze.
2018-04-30:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Simon, Frank, Karlsruhe, *03.04.1963.
2018-06-11:
Prokura erloschen: Biedermann, Karl, Karlsruhe, *28.11.1952.
2018-07-24:
Die Vertreterversammlung vom 15.05.2018 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine sozial verantwortbare, sicher und gute Versorgung mit Wohnraum. Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen und verwalten. Hierzu zählen u.a. alle Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeitimmobilien und damit verbundene Aufgaben im Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im Bereich des Grundstücks-, Wohnungs- und Immobilienwesens, des Städtebaus, der Infrastruktur und der Raumordnung anfallenden Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Vermögen verwalten, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen erbringen sowie Unternehmens- und sonstige Beratungen durchführen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Genossenschaft kann auch sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, ihrem Zweck zu dienen. Die Genossenschaft kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern oder deren Angehörigen annehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist mit Ausnahme von § 2 Abs. 5 zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemeinsam über die Grundsätze.
2019-04-26:
Gegenstand von Amts wegen berichtigt in: Die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine sozial verantwortbare, sicher und gute Versorgung mit Wohnraum. Die Genossenschaft kann Immobilien in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften, betreuen und verwalten. Hierzu zählen u.a. alle Wohnungs-, Gewerbe-, Dienstleistungs-, Verkehrs- und Freizeitimmobilien und damit verbundene Aufgaben im Dienstleistungsbereich. Sie kann alle im Bereich des Grundstücks-, Wohnungs- und Immobilienwesens, des Städtebaus, der Infrastruktur und der Raumordnung anfallenden Aufgaben übernehmen. Dazu gehören auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Vermögen verwalten, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen erbringen sowie Unternehmens- und sonstige Beratungen durchführen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Genossenschaft kann auch sonstige Geschäfte tätigen, die geeignet sind, ihrem Zweck zu dienen. Die Genossenschaft kann Spareinlagen nur von ihren Mitgliedern oder deren Angehörigen annehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist mit Ausnahme von § 2 Abs. 5 zugelassen. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemeinsam über die Voraussetzungen.
2019-10-24:
Die Generalversammlung vom 21.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 32 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung) beschlossen.