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Förster Entsorgung GmbH

Kompostierungsanlage, Recyclinghof, Werstoff..., Containerdienst, Annahmeliste, WERTSTOFF, Materialaufbereitung, Verkaufsliste
Adresse / Anfahrt
Archimedesstraße 15
77933 Lahr
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-12-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2016. Geschäftsanschrift: Archimedesstraße 15, 77933 Lahr. Gegenstand: Der Containerservice und die Kompostierung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Förster, Johannes Werner, Schwanau, *25.11.1937; Förster, Hansjörg, Schwanau, *19.07.1963; Kiesele, Joachim Michael, Schwanau, *13.07.1964, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-08-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.08.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens der "Gebrüder Förster Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Schwanau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 390318), um 25.000,00 EUR im Wege der Abspaltung erhöht. Stammkapital erhöht; nun: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gebrüder Förster Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Schwanau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 390318), hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag den Teilbetrieb "Containerservice und Kompostierung" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.