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Gemeinnützige Eschweger Wohnungsgenossenschaft eG

Bildergallerien, Wohnungsangebote, GnR..., Genossenschaftsregister, Aufsichtsrates
Adresse / Anfahrt
Luisenstraße 2a
37269 Eschwege
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2007-10-31:
Nicht mehr Vorstand: Engler, Friedrich, kaufm. Angestellter, Eschwege. Bestellt als Vorstand: Sandrock, Volker, Kaufm. Angestellter, Sontra-Mitterode, *26.06.1965; Swiergiel, Detlef, Eschwege, *10.11.1943.

2010-02-01:
Die Migliederversammlung vom 30.06.2009 hat die Neufassung der Satzung im ganzen beschlossen, darunter die Änderung von § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 20 (Organe), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft).

2014-06-16:
Bestellt als Vorstand: Bachmann, Dirk, Eschwege, *22.09.1969.

2014-08-25:
Nicht mehr Vorstand: Reinhardt, Dieter, Meinhard-Jestädt, *16.05.1940.

2017-07-07:
Nicht mehr Vorstand: Swiergiel, Detlef, Eschwege, *10.11.1943. Bestellt als Vorstand: Throm, Volker, Dipl.-Ingenieur (FH), Eschwege, *15.02.1960.

2019-12-30:
Die Mitgliederversammlung vom 05.11.2019 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen. (1) Zweck (gemeinnütziger Zweck) der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errrichten, erwerben, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (3) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.

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