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Generatio GmbH

Erbkrankheiten, Pferdediagnostik, EDTA..., Hauptnavigation, Zuchtvereine, Archivproben, Genetische
Adresse / Anfahrt
Blumenstraße 49
69115 Heidelberg
1x Adresse:

Paul-Ehrlich-Straße 23
72076 Tübingen


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16 Ansprechpartner/Personen
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mind. 16 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2012-04-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.04.2012. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 53, 69115 Heidelberg. Gegenstand: Die Durchführung DNA-analytischer Untersuchungen sowie die Entwicklung und Bereitstellung von Auswertungs-, Dokumentations- und Kommunikationstechniken zu DNA-Informationen und damit verbundenen Daten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Dr. Manz, Eberhard Johannes, Heidelberg, *06.10.1961.

2012-10-05:
Änderung der Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 49, 69115 Heidelberg.

2012-11-02:
Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Blumenstraße 49, 69115 Heidelberg.

2014-06-03:
Die Gesellschafterversammlungen vom 07.05.2014, 27.05.2014 und 02.06.2014 haben die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; es wurden insbesondere die §§ 6 (Stammkapital) und 9 (Vertretung) geändert. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 07.05.2014 auf 31.250,00 EUR erhöht. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Dr. Manz, Eberhard Johannes, Heidelberg, *06.10.1961, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-04-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; es wurden insbesondere die §§ 1 , 2 (Gegenstand) und 4 (Stammkapital, Gründungsaufwand) geändert. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "CAG GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 750547) auf 52.083,00 EUR erhöht. Firma geändert; nun: Generatio GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Durchführung DNA-analytischer Untersuchungen von Tieren sowie die Entwicklung und Bereitstellung von Auswertungs-, Dokumentations- und Kommunikationstechniken zu DNA-Informationen von Tieren und damit verbundenen Daten. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Biskup, Dirk, Tübingen, *28.01.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Dr. Manz, Eberhard Johannes, Heidelberg, *06.10.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-05-15:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.02.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.02.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "CAG GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 750547) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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